Entrümpelung

Entrümpelung:

Entrümpeln und Entsorgen aus einer Hand: Wir machen Klarschiff von A wie Abfallentsorgung bis Z wie zackig



Sie müssen eine Wohnung, ein Haus oder einen Keller entrümpeln und besenrein verlassen? Egal ob von langer Hand geplant oder kurzfristig, die MEG entrümpelt Wohnungen und Häuser jeder Größe. Der Entrümpelungsservice beinhaltet die Entsorgung von Sperrmüll (sperrige Haushaltsgeräte wie z.B. Schränke, Tische, Matratzen, Bettgestelle, usw.) und Elektro- und Metallgroßgeräten (Herde, Kühlschränke, Fahrräder, usw.). Wir räumen Ihre Wohnung aus und stellen den Sperrmüll an den Straßenrand zur Abholung bereit.

Die Preise sind abhängig von folgenden Faktoren: 

  • Wohn-, Keller- Dachbodenfläche, Außenanlage, Garagen
  • Möbilierung (Anzahl der Möbelstücke) Etage
  • Regulärer kostenloser Sperrmülltermin oder Express-Service Sperrmülltermin
  • Sperrmüll-Service Plus für Restabfälle, sonstige Renovierungsabfälle (Porzellan, Gläser, Spiegel, Tapetenreste, Auslegeware (Teppich, PVC-Boden), Altholz aus dem Innenbereich, Metalle und Schrott 
  • Containergestellung 

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail: Unsere Entsorgungsprofis beraten Sie gerne und erstellen Ihnen für unseren neuen Service ein passendes Angebot.

Telefon: (0208) 99 66 0-500

vertrieb@mheg.de

Sie wollen selbst entrümpeln und benötigen einen Container? Für Ihre Haushaltsauflösungen, Entrümpelungsmaßnahmen oder zum Aufräumen von Kellern, Garagen oder Dachböden bieten wir Ihnen unseren Entrümpelungscontainer.

Das gehört in den Entrümpelungscontainer / "Sperrmüll Plus" Container

  • Sperrmüll

    sperrige Einrichtungsgegenstände, wie Möbel, Matratzen, Lattenroste und Teppiche etc.
  • Sonstige Renovierungsabfälle

    in Kartons, Kisten, Tüten oder Müllsäcken in haushaltsüblicher Menge wie Porzellan, Gläser, Spiegel, Tapetenreste, Auslegeware (Teppich, PVC-Boden), etc.
  • Kabel- und Rohrreste 

    auch aus PVC/PP etc.
  • Altholz der Kategorie A I

    unbehandeltes Massivholz, Einwegpaletten, Balken, Kanthölzer, Bretter, Bohlen, Kisten, Späne etc.
  • Altholz der Kategorie A II

    Verschnitt und Abschnitte von Holzwerkstoffen, Paletten, Türblätter und -zargen aus dem Innenbereich, Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken etc.
  • Altholz der Kategorie A III

    Holzpaletten mit kleinen Mengen Verbundmaterialien, Holzmöbel und Altholz aus der Sperrmüllfraktion
  • Metalle und Metallschrott
  • Folien und leere Kunststoffeimer
  • Styropor/Styrodurplatten ohne Teeranhaftungen

Das gehört nicht in den Entrümpelungscontainer

  • Restabfälle

    wie Siedlungsmüll, Speisereste, etc.
  • Sonstige Renovierungsabfälle

    Rigipsplatten, zementgebundene Holzplattenreste (z.B. Heraklith)
  • Elektroschrott
  • Bauschutt

    wie Sanitärkeramik (WCs, Waschbecken, Duschtassen, etc.), Fliesen, Putz, etc.
  • Glasbruch
  • Bims-, Poren- oder Glasbetonsteine (z.B Ytong)
  • Flexscheiben und Schleifpapiere
  • Dämmmaterialien

    wie Mineralwolle, Glaswolle etc.
  • Dachpappe
  • Asbesthaltige Abfälle

    zum Beispiel Eternitplatten, Blumenkästen, Fassadenplatten, etc.
  • Altholz der Kategorie A IV

    mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz sowie Altholz mit Schadstoffbelastung wie Zäune, Fensterrahmen, Gartenhäuschen, Hasenställe etc.
  • Schadstoffe (Sonderabfälle)

    wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Unkrautvernichter, Altöle, etc.

Lieferbar sind Container in den Größen von 2,5 cbm bis 40 cbm.

Eine Übersicht der Containertypen/-größen finden Sie hier.

Preise und Termine

können Sie unter folgenden Kontaktdaten erfragen:

Kontakt

Telefon: (0208) 99 66 0-500

Telefax: (0208) 99 66 0-519

Kontakt-Formular

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag: 7.00 bis 16.30 Uhr

Freitag: 7.00 bis 15.30 Uhr

Allgemeine Hinweise

Miete

Für die Dauer der Stellzeit des Containers wird eine Miete erhoben. Wochenenden werden dabei ebenso mitgerechnet wie Feiertage.

Nutzung öffentlicher Flächen

Das Abstellen von Containern im öffentlichen Straßenverkehr erfordert die vorherige Einholung einer Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Kommune. Auf Wunsch beantragen wir in Ihrem Namen diese Erlaubnis. Sie ist gebührenpflichtig und wird Ihnen direkt von der Kommune berechnet.

Container-Sicherung

Für die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, sind ausschließlich Sie verantwortlich.

Zufahrten und Aufstellplatz

Ihnen obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Gleichfalls müssen Sie für die notwendigen Zufahrtswege sorgen. Zufahrt und Aufstellplatz zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen LKW müssen geeignet sein.

Beladung

Container dürfen grundsätzlich nicht über ihre Ladekante bzw. Abmaße hinaus befüllt werden. Ist dies doch der Fall, kann der Transport verweigert werden. Mehrkosten für die Überladung werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Fehlbefüllung

Sollte sich im Zuge Ihrer Arbeiten herausstellen, dass Sie unsere Füllhinweise nicht einhalten können, informieren Sie uns darüber bitte vor dem Abtransport des Containers und stimmen mit unseren Beratern eine individuelle Lösung ab. So helfen Sie, Mehrkosten auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen.

AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern und -behältern finden Sie hier.