Bodenaushubcontainer

Bodenaushub entsteht im Rahmen von Baumaßnahmen und Baggerarbeiten. Bodenaushub sind mineralische Stoffe aus nicht verunreinigtem Erd- oder Felsmaterial (zum Beispiel Sand, Lehm, Ton und Steine. Der Bodenaushub muss natürlich und frei von Wurzelwerk sein.

Das gehört in den Bodenaushubcontainer

  • Gewachsener Boden
    ohne jede Verunreinigung oder Beimengung anderer Stoffe
  • Mutterboden

Das gehört nicht in den Bodenaushubcontainer

  • Aushub von Schotter - oder anderen Tragschichten, Kies oder Sand
  • Ziegel und andere künstlich hergestellte Steine
  • Ast-, Strauch-, Wurzelwerk und Grasnarben

Bodenaushubcontainer mit Bauschuttanteilen

In den Bodenaushubcontainer mit Bauschuttanteilen können Sie zusätzlich zum gewachsenen Boden und Mutterboden auch

  • Aushub von Schotter - oder anderen Tragschichten sowie
  • Ziegel und andere künstlich hergestellte Steine

entsorgen.

Das gehört nicht in den Bodenaushubcontainer mit Bauschuttanteilen

  • Ast-, Strauch-, Wurzelwerk und Grasnarben
  • Rigipsplatten
  • Bims-, Poren- und Gasbetonsteine (zum Beispiel Ytong)
  • Nichtmineralische Stoffe

Lieferbar sind Container in den Größen von 2,5 cbm bis 7 cbm.

Eine Übersicht der Containertypen/-größen finden Sie hier.

Preise und Termine

können Sie unter folgenden Kontaktdaten erfragen:

Kontakt

Telefon: (0208) 99 66 0-500

Telefax: (0208) 99 66 0-519

Kontakt-Formular

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag: 7.00 bis 16.30 Uhr

Freitag: 7.00 bis 15.30 Uhr

Allgemeine Hinweise

Miete

Für die Dauer der Stellzeit des Containers wird eine Miete erhoben. Wochenenden werden dabei ebenso mitgerechnet wie Feiertage.

Nutzung öffentlicher Flächen

Das Abstellen von Containern im öffentlichen Straßenverkehr erfordert die vorherige Einholung einer Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Kommune. Auf Wunsch beantragen wir in Ihrem Namen diese Erlaubnis. Sie ist gebührenpflichtig und wird Ihnen direkt von der Kommune berechnet.

Container-Sicherung

Für die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, sind ausschließlich Sie verantwortlich.

Zufahrten und Aufstellplatz

Ihnen obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Gleichfalls müssen Sie für die notwendigen Zufahrtswege sorgen. Zufahrt und Aufstellplatz zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen LKW müssen geeignet sein.

Beladung

Container dürfen grundsätzlich nicht über ihre Ladekante bzw. Abmaße hinaus befüllt werden. Ist dies doch der Fall, kann der Transport verweigert werden. Mehrkosten für die Überladung werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Fehlbefüllung

Sollte sich im Zuge Ihrer Arbeiten herausstellen, dass Sie unsere Füllhinweise nicht einhalten können, informieren Sie uns darüber bitte vor dem Abtransport des Containers und stimmen mit unseren Beratern eine individuelle Lösung ab. So helfen Sie, Mehrkosten auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen.

AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern und -behältern finden Sie hier.