Bodenaushubcontainer
Bodenaushub entsteht im Rahmen von Baumaßnahmen und Baggerarbeiten. Bodenaushub sind mineralische Stoffe aus nicht verunreinigtem Erd- oder Felsmaterial (zum Beispiel Sand, Lehm, Ton und Steine. Der Bodenaushub muss natürlich und frei von Wurzelwerk sein.
Das gehört in den Bodenaushubcontainer
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Gewachsener Boden
ohne jede Verunreinigung oder Beimengung anderer Stoffe
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Mutterboden
Das gehört nicht in den Bodenaushubcontainer
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Aushub von Schotter - oder anderen Tragschichten, Kies oder Sand
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Ziegel und andere künstlich hergestellte Steine
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Ast-, Strauch-, Wurzelwerk und Grasnarben
Bodenaushubcontainer mit Bauschuttanteilen
In den Bodenaushubcontainer mit Bauschuttanteilen können Sie zusätzlich zum gewachsenen Boden und Mutterboden auch
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Aushub von Schotter - oder anderen Tragschichten sowie
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Ziegel und andere künstlich hergestellte Steine
entsorgen.
Das gehört nicht in den Bodenaushubcontainer mit Bauschuttanteilen
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Ast-, Strauch-, Wurzelwerk und Grasnarben
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Rigipsplatten
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Bims-, Poren- und Gasbetonsteine (zum Beispiel Ytong)
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Nichtmineralische Stoffe
Lieferbar sind Container in den Größen von 2,5 cbm bis 7 cbm.
Eine Übersicht der Containertypen/-größen finden Sie hier.
Preise und Termine
können Sie unter folgenden Kontaktdaten erfragen:
Kontakt
Telefon: (0208) 99 66 0-500
Telefax: (0208) 99 66 0-519
Kontakt-Formular
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag: 7.00 bis 16.30 Uhr
Freitag: 7.00 bis 15.30 Uhr
Allgemeine Hinweise
Miete
Für die Dauer der Stellzeit des Containers wird eine Miete erhoben. Wochenenden werden dabei ebenso mitgerechnet wie Feiertage.
Nutzung öffentlicher Flächen
Das Abstellen von Containern im öffentlichen Straßenverkehr erfordert die vorherige Einholung einer Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Kommune. Auf Wunsch beantragen wir in Ihrem Namen diese Erlaubnis. Sie ist gebührenpflichtig und wird Ihnen direkt von der Kommune berechnet.
Container-Sicherung
Für die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, sind ausschließlich Sie verantwortlich.
Zufahrten und Aufstellplatz
Ihnen obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Gleichfalls müssen Sie für die notwendigen Zufahrtswege sorgen. Zufahrt und Aufstellplatz zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen LKW müssen geeignet sein.
Beladung
Container dürfen grundsätzlich nicht über ihre Ladekante bzw. Abmaße hinaus befüllt werden. Ist dies doch der Fall, kann der Transport verweigert werden. Mehrkosten für die Überladung werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Fehlbefüllung
Sollte sich im Zuge Ihrer Arbeiten herausstellen, dass Sie unsere Füllhinweise nicht einhalten können, informieren Sie uns darüber bitte vor dem Abtransport des Containers und stimmen mit unseren Beratern eine individuelle Lösung ab. So helfen Sie, Mehrkosten auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen.
AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern und -behältern finden Sie hier.