Im Auftrag der Stadt Mülheim verschickt die MEG Mitte/Ende Januar eines jeden Jahres den Gebührenbescheid für die "Abfallentsorgung und Straßenreinigung" und versendet diesen an Haus- und Grundstückseigentümer. Mit diesem Bescheid rechnet die Stadt Mülheim folgende Leistungen ab:
- Abfallentsorgungsgebühren Restabfall mit entsprechendem Vollservice (sofern beauftragt)
- Abfallentsorgungsgebühren Biotonne (sofern vorhanden) mit entsprechendem Vollservice (sofern beauftragt)
- Straßenreinigungsgebühren/Winterwartung
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Gebührenbescheid.
Bankverbindung
Zahlungen, die im Rahmen des Gebührenbescheides für die "Abfallentsorgung und Straßenreinigung" fällig werden, überweisen Sie bitte unter Angabe der Kundennummer und der Gebührenbescheidnummer oder des Kassenzeichens auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: MEG mbH
IBAN: DE 35 3625 0000 0300 1515 15
BIC: SPMHDE3EXXX
Sparkasse Mülheim an der Ruhr
Bitte halten Sie die Fälligkeitstermine ein – Sie vermeiden so Mahngebühren, Säumniszuschläge und eventuelle Vollstreckungskosten.
Zur bequemeren Abwicklung des Zahlungsverkehrs können Sie uns natürlich gerne auch ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen.
Die MEG wird zu den im Bescheid aufgeführten Terminen die fälligen Gebühren abbuchen. Ist der Abbuchungstermin kein Banktag, erfolgt die Abbuchung am ersten folgenden Banktag.
Kontakt Gebühreninkasso
Telefon: (0208) 99 66 0-222
Telefax: (0208) 99 66 0-259
Kontakt-Formular
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 15.30 Uhr
Kontakt Gebührenfestsetzung
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Umweltschutz
Gebühren
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: (0208) 455-7090
Telefax: (0208) 455-58 7060
E-Mail: gebuehren@muelheim-ruhr.de
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Tipp
Sollte sich Ihre Anschrift ändern oder planen Sie lhr(e) Grundstück(e) zu veräußern, geben Sie dieses bitte beim Amt für Umweltschutz, Abteilung Gebühren, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr bekannt.
Rechtsgrundlagen für die Gebührenerhebung
- Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NW. S. 712) in der zur Zeit gültigen Fassung
- Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 28. Juli 2004 in der zur Zeit gültigen Fassung
- Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1. März 2004 in der zur Zeit gültigen Fassung. Die oben angegebene Gebührensatzungen können Sie unter muelheim-ruhr.de als Lesefassungen abrufen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Gebührenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanngabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei dem Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, 45466 Mülheim an der Ruhr, eingelegt werden. Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet.