Gebührenbescheid

Im Auftrag der Stadt Mülheim verschickt die MEG Mitte/Ende Januar eines jeden Jahres den Gebührenbescheid für die "Abfallentsorgung und Straßenreinigung" und versendet diesen an Haus- und Grundstückseigentümer. Mit diesem Bescheid rechnet die Stadt Mülheim folgende Leistungen ab:

  • Abfallentsorgungsgebühren Restabfall mit entsprechendem Vollservice (sofern beauftragt)
  • Abfallentsorgungsgebühren Biotonne (sofern vorhanden) mit entsprechendem Vollservice (sofern beauftragt)
  • Straßenreinigungsgebühren/Winterwartung

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Gebührenbescheid.

Bankverbindung



Zahlungen, die im Rahmen des Gebührenbescheides für die "Abfallentsorgung und Straßenreinigung" fällig werden, überweisen Sie bitte unter Angabe der Kundennummer und der Gebührenbescheidnummer oder des Kassenzeichens auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: MEG mbH

IBAN: DE 35 3625 0000 0300 1515 15

BIC: SPMHDE3EXXX

Sparkasse Mülheim an der Ruhr

Bitte halten Sie die Fälligkeitstermine ein – Sie vermeiden so Mahngebühren, Säumniszuschläge und eventuelle Vollstreckungskosten.

Zur bequemeren Abwicklung des Zahlungsverkehrs können Sie uns natürlich gerne auch ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen.

Die MEG wird zu den im Bescheid aufgeführten Terminen die fälligen Gebühren abbuchen. Ist der Abbuchungstermin kein Banktag, erfolgt die Abbuchung am ersten folgenden Banktag.

Kontakt Gebühreninkasso



Telefon: (0208) 99 66 0-222

Telefax: (0208) 99 66 0-259
Kontakt-Formular

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.30 Uhr

Freitag 8.00 bis 15.30 Uhr

Kontakt Gebührenfestsetzung



Stadt Mülheim an der Ruhr

Amt für Umweltschutz

Gebühren

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5

45468 Mülheim an der Ruhr

Telefon: (0208) 455-7090

Telefax: (0208) 455-58 7060

E-Mail: gebuehren@muelheim-ruhr.de

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

Tipp



Sollte sich Ihre Anschrift ändern oder planen Sie lhr(e) Grundstück(e) zu veräußern, geben Sie dieses bitte beim Amt für Umweltschutz, Abteilung Gebühren, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr bekannt.

Rechtsgrundlagen für die Gebührenerhebung


Rechtsbehelfsbelehrung



Gegen den Gebührenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanngabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei dem Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, 45466 Mülheim an der Ruhr, eingelegt werden. Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet.

Kontakt

Telefon: (0208) 99 66 00

Telefax: (0208) 99 66 0-666

Kontakt-Formular

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Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr